„Alles, was ihr tut mit Worten oder mit Werken, das tut alles im Namen des Herrn Jesus und dankt Gott, dem Vater, durch ihn“ (Kolosser 3,17).
In diesem Sinne setzt sich der AKI dafür ein, dass sich kirchliches und diakonisches Handeln in Bezug auf Geldanlagen nicht im Widerspruch, sondern im Einklang mit Gottes Geboten und dem jeweiligen Auftrag befindet. Das bedeutet, dass mit Geldanlagen neben den ökonomischen auch ethisch-nachhaltige Ziele verfolgt werden. Geld soll unter Berücksichtigung christlicher Werte sicher und rentabel, aber auch sozialverträglich, ökologisch und generationengerecht angelegt werden.
Mitglieder können nach der Ordnung des AKI institutionelle Anleger im Raum der evangelischen Kirchen und der Diakonie in Deutschland werden, die die Anliegen des AKI teilen und fördern möchten. Partner können kirchlich-institutionelle Anleger aus dem Bereich der ACK und aus dem Ausland sowie Organisationen werden, in denen sich solche Anleger zusammengeschlossen haben.
Der AKI als gemeinsame Initiative kirchlicher Investoren (zu denen auch die diakonisch-institutionellen Investoren gehören) ersetzt dabei das Handeln seiner Mitglieder und Partner nicht, sondern unterstützt und ergänzt es.
Aufgaben
- Der AKI fördert den Wissensaustausch zu ethisch-nachhaltigen Investments
- zwischen kirchlichen Investoren innerhalb und außerhalb des Raums der evangelischen Kirche und Diakonie in Deutschland – Hauptinstrument dafür ist der Austausch entsprechender Informationen,
- zwischen kirchlichen Investoren
- und kirchlichen Ethik- und Nachhaltigkeitsexperten
- und Nachhaltigkeits- und Finanzdienstleistern
- und anderen einschlägigen Experten.
- Der AKI entwickelt den Leitfaden für ethisch-nachhaltige Geldanlage in der evangelischen Kirche weiter und veröffentlicht ihn.
- Der AKI bietet den Rahmen sowie organisatorische und inhaltliche Unterstützung für Unternehmensdialoge kirchlicher Investoren.
- Der AKI fördert die Meinungsbildung und bündelt die Interessen seiner Mitglieder. Auf der Basis dieser Meinungsbildungsprozesse kann sich der AKI in der Öffentlichkeit äußern.
Umsetzung
Wie der AKI seine Ziele und Aufgaben umsetzt, erfahren Sie in den Jahresberichten der Geschäftsstelle:
- Evangelische Kirche in Deutschland
- Evangelische Landeskirche Anhalts
- Evangelische Landeskirche in Baden
- Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern
- Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz
- Evangelisch-lutherische Landeskirche in Braunschweig
- Bremische Evangelische Kirche
- Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers
- Evangelische Kirche in Hessen und Nassau
- Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck
- Lippische Landeskirche
- Evangelische Kirche in Mitteldeutschland
- Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland (Nordkirche)
- Evangelisch-Lutherische Kirche in Oldenburg
- Evangelische Kirche der Pfalz
- Evangelische Kirche im Rheinland
- Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens
- Evangelisch-Lutherische Landeskirche Schaumburg-Lippe
- Evangelische Kirche von Westfalen
- Evangelische Landeskirche in Württemberg
- Evangelisch-reformierte Kirche
- Evangelische Bank eG
- Bank für Kirche und Diakonie eG - KD-Bank
- Evangelische Ruhegehaltskasse in Darmstadt
- Evangelische Zusatzversorgungskasse
- Kirchliche Zusatzversorgungskasse Rheinland-Westfalen/Gemeinsame Versorgungskasse für Pfarrer und Kirchenbeamte
- Norddeutsche Kirchliche Versorgungskasse (NKVK)
- VERKA VK Kirchliche Vorsorge VVaG
- Stiftung Altersversorgung der Pastorinnen, Pastoren, Kirchenbeamtinnen und Kirchenbeamten der Nordkirche
- Kirchliche Zusatzversorgungskasse der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers
- Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung
- Johannesstift Diakonie
- Communität Christusbruderschaft Selbitz
- Dachstiftung Diakonie
- Diakonie Württemberg
- Diako Thüringen
- Diakoneo KdöR
- Dienste für Menschen
- Deutscher Evangelischer Kirchentag
- Evangelischer Kirchenkreis Düsseldorf
- Evangelische Mission in Solidarität
- Evangelischer Pfarrverein in Württemberg
- Evangelische Stiftung Pflege Schönau
- Herrnhuter Missionshilfe
- Landesausschuss für Innere Mission
- Stiftung Jugendhilfe aktiv
- Die Zieglerschen
- Evangelisch-methodistische Kirche
- Evangelisch-reformierte Landeskirche des Kantons Zürich
- CIG - Church Investors Group, Großbritannien
- CRIC - Verein zur Förderung von Ethik und Nachhaltigkeit bei der Geldanlage
- De Nieuwe Beurskoers, Niederlande
- ICCR - Interfaith Center on Corporate Responsibility, USA
- Versicherer im Raum der Kirchen VVaG
- Weltgemeinschaft Reformierter Kirchen - World Communion of Reformed Churches (WCRC)
Der Vorstand des AKI besteht aktuell aus sieben Personen, ihm gehören an:
- Dr. Jörg Mayer,
Oberlandeskirchenrat, Leiter der Finanzabteilung, Ev.-luth. Landeskirche in Braunschweig (Vorsitzender) - Klaus Bernshausen,
Vorstand der Ev. Ruhegehaltskasse Darmstadt (stellvertretender Vorsitzender) - Jutta Albrecht,
Referentin Ethisches Investment, Brot für die Welt, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung - Christoph Flad,
Kirchenrat, Referat Nachhaltige Vermögensanlage der Ev.-Luth. Kirche in Bayern - Dr. Astrid Herrmann,
Head of CSR and Sustainable Finance, Evangelische Bank eG - Christian Müller,
Direktor Vorstandsstab/Marketing, Bank für Kirche und Diakonie eG - KD-Bank - Carsten Simmer,
Oberkirchenrat, Leiter der Finanzabteilung der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD)
Geschäftsführerinnen des AKI sind:
- Dr. Karin Bassler
- Antje Schneeweiß
Die stimmberechtigten Mitglieder schlagen die maximal sieben Vorstandsmitglieder dem Rat der EKD zur Berufung vor. Die Amtszeit des Vorstands beträgt sechs Jahre. Eine erneute Berufung ist möglich. Für die Dauer der Amtszeit wählt der Vorstand aus seiner Mitte einen Vorsitzenden oder eine Vorsitzende und eine Stellvertretung. Die Mitglieder des Vorstands sind unentgeltlich für den AKI tätig. Ihnen werden auf Antrag ihre notwendigen Auslagen, die durch ihre Tätigkeit für den AKI entstanden sind, ersetzt.
Der Vorstand hat die Möglichkeit, zeitweise oder ständig externe Fachexpertise zu seinen Sitzungen hinzuzuziehen.
Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten zuständig, soweit sie nicht durch diese Ordnung einer anderen Stelle übertragen sind. Er hat insbesondere folgende Aufgaben:
- Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlungen und der Sitzungen der stimmberechtigten Mitglieder sowie Aufstellung der jeweiligen Tagesordnungen,
- Ausführung von Beschlüssen der stimmberechtigten Mitglieder und Bearbeitung der Initiativvorschläge der Mitglieder,
- Beschlussfassung über die Aufnahme von Mitgliedern und die Kooperation mit Partnern,
- Berichterstattung gegenüber dem Rat der EKD