Arbeitskreis Kirchlicher
Investoren (AKI)
Unsere Arbeit und Aufgaben
Unsere Arbeit und Aufgaben
„Alles, was ihr tut mit Worten oder mit Werken, das tut alles im Namen des Herrn Jesus und dankt Gott, dem Vater, durch ihn“ (Kolosser 3,17).
In diesem Sinne setzt sich der AKI dafür ein, dass sich kirchliches und diakonisches Handeln in Bezug auf Geldanlagen nicht im Widerspruch, sondern im Einklang mit Gottes Geboten und dem jeweiligen Auftrag befindet. Das bedeutet, dass mit Geldanlagen neben den ökonomischen auch ethisch-nachhaltige Ziele verfolgt werden. Geld soll unter Berücksichtigung christlicher Werte sicher und rentabel, aber auch sozialverträglich, ökologisch und generationengerecht angelegt werden.
Mitglieder können nach der Ordnung des AKI institutionelle Anleger im Raum der evangelischen Kirchen und der Diakonie in Deutschland werden, die die Anliegen des AKI teilen und fördern möchten. Partner können kirchlich-institutionelle Anleger aus dem Bereich der ACK und aus dem Ausland sowie Organisationen werden, in denen sich solche Anleger zusammengeschlossen haben.
Der AKI als gemeinsame Initiative kirchlicher Investoren (zu denen auch die diakonisch-institutionellen Investoren gehören) ersetzt dabei das Handeln seiner Mitglieder und Partner nicht, sondern unterstützt und ergänzt es.
Wie der AKI seine Ziele und Aufgaben umsetzt, erfahren Sie in den Jahresberichten der Geschäftsstelle:
Der Vorstand des AKI besteht aktuell aus sieben Personen, ihm gehören an:
Geschäftsführerinnen des AKI sind:
Die stimmberechtigten Mitglieder schlagen die maximal sieben Vorstandsmitglieder dem Rat der EKD zur Berufung vor. Die Amtszeit des Vorstands beträgt sechs Jahre. Eine erneute Berufung ist möglich. Für die Dauer der Amtszeit wählt der Vorstand aus seiner Mitte einen Vorsitzenden oder eine Vorsitzende und eine Stellvertretung. Die Mitglieder des Vorstands sind unentgeltlich für den AKI tätig. Ihnen werden auf Antrag ihre notwendigen Auslagen, die durch ihre Tätigkeit für den AKI entstanden sind, ersetzt.
Der Vorstand hat die Möglichkeit, zeitweise oder ständig externe Fachexpertise zu seinen Sitzungen hinzuzuziehen.
Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten zuständig, soweit sie nicht durch diese Ordnung einer anderen Stelle übertragen sind. Er hat insbesondere folgende Aufgaben: