Investitionen, die mit dem EU-Lieferkettengesetz verbunden werden, sollen messbar sein und als nachhaltig anerkannt werden. Darum hat eine Gruppe auf Initiative von Antje Schneeweiß hin ein Rahmenwerk für soziale Investitionen erarbeitet. Die Gruppe bezieht sich insbesondere auf Artikel 106 des EU-Vertrags, der definiert, welche Produkte und Dienstleistungen der allgemeinen Daseinsvorsorge ein Staat subventionieren darf. Für Kirche und Diakonie ist es besonders relevant, dass dort u.a. Angebote genannt werden, die sie zur Verfügung stellen: Kindergärten, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Firmen zur Reintegration von Menschen in den Arbeitsmarkt. An dem Papier arbeiteten neben Antje Schneeweiß für den AKI die Europäische Vereinigung öffentlicher Banken, der Bundesverband öffentlicher Banken, der Unternehmensverband CSR Europe, die Vereinigung SGI Europe von Dienstleistern der allgemeinen Daseinsvorsorge. Den Aufruf an die EU-Kommission unterzeichneten auch einige Kirchenbanken: die Bank für Kirche und Diakonie, die Evangelische Bank, die Bank für Kirche und Caritas und die Pax-Bank.