Menschen vertrauen ihr Geld der Kirche an, um diakonische und kirchliche Arbeit zu ermöglichen. In Kirche und Diakonie geschieht der Umgang mit Geld in der Verantwortung vor Gott und den Menschen – das gilt auch für Geldanlagen.
Kirchliches Geld wird angelegt, um künftigen Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können. Investiertes Geld bleibt Eigentum der Anlegenden, sie haben Verantwortung für die Wirkungen der Geldanlage.
Um dem gerecht zu werden, werden neben den ökonomischen auch ethisch-nachhaltige Ziele verfolgt: Das Geld von Kirche und Diakonie soll im Einklang mit Gottes Geboten und dem jeweiligen Auftrag angelegt werden.
Daran arbeiten wir mit unserem regelmäßig aktualisierten Leitfaden und weiteren Aktivitäten – und freuen uns über den Austausch zu ethisch-nachhaltigen Geldanlagen.
Der AKI fördert seit 2008 die ethisch-nachhaltige Geldanlage im Bereich der evangelischen Kirche und Diakonie.
Als eine gemeinsame Initiative seiner Mitglieder und Partner unterstützt und ergänzt er deren eigene Aktivitäten.
Der AKI ist eine unselbständige Einrichtung der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD).
Ohne eine soziale Taxonomie fehlt den Investoren und Unternehmen eine klare Leitlinie dafür, was als "sozial" zu verstehen ist. In einer solchen Situation wären Investoren und Unternehmen nicht in der Lage, ihre Investitionen und Aktivitäten in den Bereichen zugängliche Gesundheitsversorgung, sozialer Wohnungsbau, soziale Dienstleistungen, Menschen- und Arbeitnehmerrechte als nachhaltig zu klassifizieren. Antje Schneeweiß erläutert in ihrer Erklärung das Warum und das Wie einer Sozialen Taxonomie
Am 10. März 2022 stellte sie den Abschlussbericht an die Kommission vor. Die Präsentation des Webinars kann hier heruntergeladen werden. Hier ist der Link zum Mitschnitt
AKI: Atomkraft und Erdgas sind keine nachhaltigen Wirtschaftsaktivitäten Fossiles Gas ist eine Brückentechnologie, die aktuell noch nicht vollständig ausgeschlossen werden kann. Das Risiko von Atomunfällen und die ungeklärte Frage des Umgangs mit Atommüll sind nicht vereinbar mit dem Do-No-Significant-Harm-Prinzip der Taxonomie. In einem zusätzlichen Rechtsakt hat die Kommission zu Jahresbeginn 2022 bestimmte Formen von Gas- und Atomkraft als nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten eingestuft. Der AKI sieht das größte Problem darin, dass für Nachhaltigkeit bestimmte Finanzmittel künftig in Technologien von gestern fließen, anstatt wie beabsichtigt in generationengerechte Wirtschaftsaktivitäten. Diese Fehlsteuerung gefährdet die dringend notwendige Finanzierung der sozial-ökologischen Transformation.
2021 war das fünfte Jahr, in dem der AKI sich mit Fragen zur Klimaverantwortung an börsennotierte Unternehmen richtete, hauptsächlich aus DAX und MDAX. Es wurden 15 Unternehmensdialoge geführt; insgesamt stieg die Anzahl der Gespräche im Klima-Engagement-Projekt damit auf 64. Mehr zum Vorgehen und zu den Ergebnissen hier im Klima-Engagementbericht 2021.
Die Politik liefert die Signale und Anreize, die den Kapitalfluss in der Weltwirtschaft lenken. Die politischen Entscheidungsträger müssen politische Rahmenbedingungen schaffen, die Investitionen in kohlenstoffarme Anlagen fördern, Investitionen in Anpassungsmaßnahmen ermöglichen und einen gerechten Übergang für die betroffenen Arbeitnehmer und Gemeinschaften schaffen.
Anleger üben einen entscheidenden Einfluss auf die politischen Entscheidungsträger aus, und daher ist das politische Engagement institutioneller Investoren eine wichtige Erweiterung ihrer Verantwortung und treuhänderischen Pflichten. Der AKI ist einer der fast 600 Unterzeichner des Global Investor Statement mit einem Gesamtvermögen von über 46 Billionen USD.
Der AKI beteiligt sich am Fachaustausch des Projekts „Pathways to Paris“ und trägt damit zu einer Konkretisierung der Umsetzung der Transformation hin zu einer treibhausgasemissionsarmen Wirtschaft bei. Kernziel des Projekts ist es, das gemeinsame Verständnis einer Transformation in Einklang mit den Zielen des Pariser Klimaabkommens zwischen Real- und Finanzwirtschaft zu stärken. Pathways to Paris wird durchgeführt von WWF Deutschland und der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und gefördert durch die Bundesrepublik Deutschland, Zuwendungsgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.